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Newsletter 2009.1

Reinach, 23. Dezember 2009


Liebe Leser


Schon bald bricht das Jahr 2010 an und das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer tritt in Kraft.


Die damit verbundene Satzerhöhung von 7.6% auf 8.0% wird erst auf den 1. Januar 2011 wirksam.

 

 

Neuerungen ab Januar 2010

  • MWST-Abrechnungsformular
    (www.estv.admin.ch/mwst/themen/00955/index.html?lang=de#sprungmarke0_10)

    Ein neues Formular erlaubt differenziertere Umsatzangaben, z.B. für die optionale Versteuerung von steuerbefreiten Leistungen, Übertragung im Meldeverfahren oder der Einlageentsteuerung bei einem Unternehmenskauf.

    Im Normalfall werden diese zusätzlichen Positionen nicht benötigt, und das neue Formular kann wie bisher mit den Summen der aktuellen MWST-Definition ausgefüllt werden.

  • Wegfall des halben Vorsteuerabzugs

    Auch bei Verpflegung und Getränken kann künftig die volle Vorsteuer eingefordert werden.
    Verwenden Sie bitte künftig für Repräsentationsspesen etc. die normale MWST-Produktgruppe anstelle des bisherigen halben Normalsatzes:
    Bitte im Kontoplan bei Repräsentationskonten etc. die MWST-Produktgruppe ersetzen (Normal statt Halb)
    (Zu Auswertungszwecken sollte der halbe Steuersatz noch in der MWST-Einrichtung verbleiben.)

 


Für weitere Änderungen betreffend Beginn und Beendigung der Steuerpflicht, Umsatzgrenzen und Eigenverbrauch (v.a. im Baugewerbe) verweisen wir auf die offizielle Webseite der Eidg. Steuerverwaltung (insbesondere Informationsblatt 2/2009 ‚ Neues Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer).

www.estv.admin.ch/mwst/themen/00955/index.html?lang=de

 

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen oder per E-Mail zu kontaktieren.

 

 

Liebe Grüsse, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch wünscht Ihnen


Ihre Amann Informatik AG 

 

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